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Allgemeines

Die Praxis finden Sie im Erdgeschoss auf der rechten Seite. 

Naturheilpraxis Jasmin Hausmann St. Gallen Aussenansicht

Kostenübernahme Krankenkasse

Ich bin als Naturheilpraktikerin dem Erfahrungsmedizinischen Register (EMR) angeschlossen und grundsätzlich über die Zusatzversicherung (VVG) für Komplementärmedizin krankenkassenanerkannt. Welche Methoden und welche Kosten die einzelnen Krankenkassen über diese Zusatzversicherung vergüten, variiert. Ich bitte Sie daher, vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse folgende Punkte anzufragen:

  • Sind Sie bei Ihrer Krankenkasse für Komplementärmedizin zusatzversichert?

  • Bin ich als Therapeutin bei Ihrer Krankenkasse anerkannt?

  • Sind die von mir angebotenen Methoden bei Ihrer Krankenkasse anerkannt? (Ausleitende Verfahren, westliche Phytotherapie, klassische Massage, Ernährungsberatung)

  • Welchen Kostenanteil und wieviele Therapiesitzungen übernimmt die Krankenkasse?

 

Möchten Sie sicher gehen, lassen Sie sich die Auskünfte von der Krankenkasse schriftlich geben.


Sind Sie nicht für Komplementärmedizin versichert oder die Krankenkasse übernimmt aus anderen Gründen keine oder nur Teile der Kosten, sind die von mir erbrachten Leistungen dennoch vollumfänglich von Ihnen zu begleichen

Qualitätsmanagement

Als diplomierte Naturheilpraktikerin TEN habe ich über 700 Stunden schulmedizinischen Unterricht (Anatomie, Physiologie und Pathologie) und über 1'200 Stunden erfahrungsmedizinischen Unterricht (Massagepraktiken, Ausleitende Verfahren, Ernährungsberatung, westliche Phytotherapie und Hydrotherapie) besucht und mittels schriftlicher und praktischer Prüfung abgeschlossen. Die Ausbildung ermöglicht mir die EMR-Anerkennung. Bei der EMR handelt es sich um ein unabhängiges Schweizer Unternehmen, welches sich seit zwanzig Jahren für die Qualitätssicherung in der Erfahrungsmedizin engagiert. Sie ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Therapeut, Krankenkasse und Patient. Vom EMR anerkannte Therapeuten werden von den Zusatzversicherungen der Krankenkassen grundsätzlich vergütet. Diese Anerkennung gilt jeweils für ein Jahr und die Erneuerung setzt 

20 Stunden Weiterbildung voraus. Sie haben somit die Zusicherung, dass ich mich als Naturheilpraktikerin beständig fortbilde. Ansonsten lese ich viel zum Thema Naturheilkunde für Frauen und setze mich intensiv damit auseinander. Mir ist dieses Wissen wichtig, um Ihnen Therapien mit Gehalt zu bieten.

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